Steuererklärung Kryptowährungen 2026
Seit 2025 sind Sie verpflichtet, Ihre Kryptowährungen beim Bundesministerium der Finanzen anzugeben. Diese Pflicht wurde von der Deutschen Bundesbank auferlegt und gilt auch für ausländische Wallets und Handelsplattformen. Bitte erledigen Sie dies bis spätestens 20 Februar 2026
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